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Vespa Club Freiburg - Termine und Rückblick

Events

Hier ein Überblick über die "großen" Events 2024 vom Vespa-Club-Freiburg e.V. :

  • Vespa- Bummel: 28.07.2024
  • Abrollern: 13.10.2024

Merkt Euch die Termine schon mal in Euren Kalendern vor

DAS Event 2024 

Der VCF richtet wieder einen "Bummel" aus, die Traditionsveranstaltung des Vespa-Club-Freiburg. Dieses Mal führt uns der "Bummel" in das wunderschöne Kaiserstuhlgebiet. 

Wie bei "Bummel" üblich, ist diese Veranstaltung nicht nur für Mitglieder, sondern auch für clubexterne Vespistas! 

Meldet Euch an und macht den Bummel zum unvergesslichen Erlebnis - wir freuen uns auf Euch Vespitas aus nah und fern !

 

Hier der Link zur Ameldung für Nichtmitglieder: 

https://vcf.webling.eu/forms/memberform/c2b0d567673985b05e7a

 

Wir haben die exklusive Möglichkeit, als Mitglieder des VCF unsere Vespen dem breiten Publikum vorzustellen. Eine wunderbare Möglichkeit unseren Club zu präsentieren. 

 

Hier gehts zum download der Ausschreibung und "Bewerbungsunterlagen" --> just click

VCF Anrollern!

 

Die ersehnte Saisoneröffnung - wird ja auch Zeit, der Winter war lange genug.

Eure Anmeldung zum Anrollern nach bewährter Manier über unser Mitgliederportal.

Hier findet Ihr noch die Ausschreibung und genauere Details. 

Touren im benachbarten Ausland

Was gilt es zu beachten?

Wir befinden uns im Dreiländer-Eck, es ist also gut möglich, dass unsere Touren und Ausfahrten auch ins benachbarte Ausland führen. Hier gilt es also die dortigen Regeln und Vorschriften zu beachten.  

Hier findet Ihr die wichtigsten Vorschriften ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf Länderebene. 

a.) Thema Geschwindigkeit 

Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).

Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.

b.) Thema Helme und Helmpflicht

Spezielle Vorschriften für Helme in Frankreich; zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-04, 22-05 oder 22-06 entsprechen.

Nach aktuellem Gesetz ist es in Frankreich erforderlich, beim Fahren eines zweirädrigen Kraftfahrzeuges einen homologierten Helm zu tragen. Das Gesetz trifft dazu folgende Aussage:
„… ein Helm gilt in Frankreich als genehmigt/ homologiert, wenn er
1. ein ECE Label nach französischem (NF) oder europäischen (E) Standard trägt
2. reflektierende Aufkleber auf allen Seiten (4 Stück) angebracht sind (diese Aufkleber sind nur in Frankreich durch die Gesetzgebung verpflichtend gemacht).“

Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren wird die französische Polizei angewiesen, der Einhaltung dieses Gesetzes besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Zusammenfassung:

  • Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, 1 auf jeder Seite des Helms befinden:
  • vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, rechts und links.
  • Die Oberfläche jedes Elements muss mindestens 18 cm² betragen.
  • Beispiel 1: ein Quadrat mit 4,3 cm Seitenlänge (4,3 x 4,3 = 18,5 cm²)
  • Beispiel 2: Aufkleber mit 18,4 cm²
  • In jedes 18 cm²-Element muss ein Kreis von 4 cm Durchmesser ODER ein Rechteck von 12,50 cm² und eine Mindestbreite von 2 cm mit einer vollständig reflektierenden Oberfläche eingetragen werden können.
  • Beispiel: Ein Rechteck von 2 cm Breite und 9 cm Länge
  • Die Aufkleber dürfen nicht zerrissen oder gefaltet werden und sie dürfen nicht "das mechanische Verhalten des Helmes beeinflussen".

c.) Thema Handschuhe

In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein (Piktogramm Mototorradfahrer) . Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße. 

d.) Thema Warnweste 

Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro. 

e.) sonstige Vorschriften 

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden

 

Es wird in der Schweiz zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Motorfahrräder
    Einsitzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm

  • Kleinmotorräder
    Zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm. Dreirädrige Kleinmotorräder haben ein Leergewicht von höchstens 0,27 t

  • Motorräder
    Einspurige, zweirädrige Motorfahrzeuge mit oder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm

1.) Geschwindigkeitsregeln

Bei Kleinmotorrädern darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschritten werden.

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen (Autostraßen) 100 km/h, Autobahnen 120 km/h.

2.) Helme 

Es gilt Helmpflicht. Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen.

3.) Besondere Vorschriften in der Schweiz: 

  • Motorräder dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren
  • Motorräder dürfen nicht rechts an Fahrzeugkolonnen vorbeifahren
  • Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden

1.) Prinzipielles

Kleinkrafträder dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h im Straßenverkehr nicht überschreiten.

Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 149 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 149 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist).

Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.

2.) Autobahnen - Spezialität Italien

Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Das Verbot gilt auch für Motorräder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 ccm.

3.) Thema Helme

Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht – hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme – werden mit hohen Geldbußen geahndet. 

Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung. Das Fahrzeug bleibt während dieser Zeit in der Obhut des Fahrers. Er kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug abgestellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.

4.) Sicherheit 

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden

 

1.) Prinzipelles

Motorfahrräder (Kleinkrafträder) dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 130 km/h.

Auf einigen beschilderten Abschnitten der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) gilt generell 100 km/h. Auf den übrigen Abschnitten sowie auf der Tauernautobahn (A10) und der Rheintalautobahn (A14) gilt von 22-5 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Autobahnen dürfen nur mit Motorrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h benutzt werden. Motorfahrrädern (Kleinkrafträdern) ist die Benutzung von Autobahnen untersagt.

2.) Helme

Es gilt Helmpflicht. Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 oder 22-06 entsprechen.

3.) besondere Vorschriften Österreich / Ausrüstung

Es ist ein Verbandsbeutel mitzuführen. Er muss geeignetes Material zur Wundversorgung enthalten und staubdicht verpackt sein. Fahrer von Motorrädern mit Beiwagen, Trikes oder Quads müssen zusätzlich eine Warnweste und ein Warndreieck mitführen. Warndreiecke gibt es in aufblasbar mit sehr kleinem Packmaß. 

4.) Weitere Vorschriften 

Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

Halten Fahrzeuge vor Kreuzungen, Engstellen oder Bahnübergängen, dürfen sich Fahrer von Krafträdern, die später ankommen, vorbeischlängeln. Es muss jedoch ausreichend Platz zur Verfügung stehen und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.

 

 

Stammtisch

Ort: "Landgasthasu Schillinger"  

Denzlinger Str. 26

79279 Vörstetten 

Datum: 29.05.2024 (ACHTUNG - Mittwoch)

Uhrzeit: 19:30 (reserviert ab 19:00Uhr)

Ort: "Brasserie chez Dédé"  - die "homebase" der Rieders ;-) 

25 Rue Clemenceau 

F-67390 Marckolsheim 

Datum: 29.05.2024 (ACHTUNG - Mittwoch)

Uhrzeit: 19:30 (reserviert ab 19:00Uhr)

 

maps.app.goo.gl/Ztg1SxEaYVcnQwDx8

Ort: "Straussi Buchholz" 

Schwarzwaldstr. 18, 79183 Waldkirch

Datum: 29.05.2024 (ACHTUNG - Mittwoch)

Uhrzeit: 19:30 (reserviert ab 19:00Uhr)

Ort: "DalBluRistorante" 

Bötzinger Str. 15, 79111 Freiburg im Breisgau

Datum: 25.04.2024

Uhrzeit: 19:30 (reserviert ab 19:00Uhr)

Ort: "Ristorante Colosseo" 

Schwarzwaldstr. 179, 79117 Freiburg im Breisgau

Datum: 28.03.2024

Uhrzeit: 19:30

Ort: "Zum Löwen" 

Vörstetter Straße 11, 79232 March-Holzhausen

Datum: 29.02.2024

Uhrzeit: 19:30

Ort: Ristorante-Pizzeria Ziegelhof

Ziegelhofstraße 230, 79110 Freiburg im Breisgau

Datum: 30.11.2023

Uhrzeit: 19:30